Ab dem 1. Januar 2025 gilt im B2B Bereich die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht. Die E-Rechnung (X-Rechnung, ZugFerd)
Zum 01.01.2026 steigt die Minijobgrenze auf 603 € und der Mindestlohn auf 13,90 €.
Beitragsbemessungsgrenzen:
Die Regierung passt die Grenzen für den Eintritt in die Buchführungspflicht an.







