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E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 gilt im B2B Bereich die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht. Die E-Rechnung (X-Rechnung, ZugFerd) 

unterscheidet sich im Format. Die X-Rechnung ist im XML-Format erstellt und die ZugFerd-Rechnung wird in Form eines PDF/A 3 Dokuments mit eingebettem XML-Datensatz erstell.

Es gibt Ausnahmen bei der E-Rechnungspflicht.

Bis zum 01.Januar 2028 gibt es Übergangsfristen.

Steuerfreie Leistungen nach USTG § 4 Nr. 8 bis 29 sind von de E-Rechnungspflicht ausgenommen. Ebenso Kleinbetragsrechnugen bis 250 € Gesamtbetrag und Fahrausweise.

Kleinunternehme sind nicht zur E-Rechnung verpflichtet aber zum Empfang.

Eine PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung! Mit der Papierrechnung zählen sie zu den "sonstigen Rechnungen".

2025 und 2026 können Rechnungen als PDF und Papierrechnungen im B2B-Bereich mit Zustimmung des Empfängers noch versendet werden und bis 31.07.2027, wenn Umsatz des Rechnugsausstellers 800 Tsd. nicht übersteigt.

Ab 2028 sind E-Rechnungen im B2B-Bereich zwingend.

Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsfristen!

Vorteil für Unternehmen:

Arbeitsprozesse durch Softwarelösungen vereinfacht

Fehleranfälligkeit sinkt

keine Papier oder Portokosten

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