Ab dem 1. Januar 2025 gilt im B2B Bereich die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht. Die E-Rechnung (X-Rechnung, ZugFerd)
unterscheidet sich im Format. Die X-Rechnung ist im XML-Format erstellt und die ZugFerd-Rechnung wird in Form eines PDF/A Dokuments mit eingebettem XML-Datensatz erstell.
Es gibt Ausnahmen bei der E-Rechnungspflicht.