Zum 01.01.2026 steigt die Minijobgrenze auf 603 € und der Mindestlohn auf 13,90 €.
Beitragsbemessungsgrenzen:
Krankenversicherung: 69.750 €
Rentenversicherung: 101.400 €
euBP ab 01.01.26 müssen auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung digital übermittelt werden.
Lexware hat dazu seinen Assistenten zur Übermittlung verbessert.




